Insassenunfalldeckungsschutz

Insassenunfalldeckungsschutz ist eine freiwillige Versicherung, zu deren Abschluss keine Verpflichtung besteht und die zusätzliche Leistungen - unabhängig von der Frage der Haftung nach Sach- und Rechtslage - gewährt. Die Frage der Befriedigung begründeter Schadenersatzansprüche verletzter Insassen ist dagegen allein Gegenstand des Kraftfahrzeug-Haftpflichtdeckungsschutzes. Leistungen aus dem Insassenunfalldeckungsschutz werden also ggf. neben der Befriedigung begründeter Schadenersatzansprüche zur Verfügung gestellt.

Die Leistungen aus dem Insassenunfalldeckungsschutz werden gewährt bei Unfällen, die im ursächlichen Zusamenhang mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln, dem Be- und Entladen sowie Abstellen des Kraftfahrzeuges oder Anhängers stehen. Unfälle beim Ein- und Aussteigen sind ebenfalls mitgedeckt.

Im Rahmen des Insassenunfalldeckungsschutzes nach dem Pauschal- oder Platzsystem sind die berechtigten Insassen des Fahrzeuges unter Ausschluss von Kraftfahrern und Beifahrern, die bei dem Mitglied als solche angestellt sind (Berufsfahrern), geschützt. Für die Berufsfahrer kann auf Wunsch gesondert Deckungsschutz beantragt werden.

Berechtigte Insassen sind die Personen, die sich mit Wissen und Willen der über die Verwendung des Fahrzeugs Verfügungsberechtigten in oder auf dem versicherten Fahrzeug befinden oder im Rahmen des unter den Deckungsschutz fallenden Gebrauchs des Fahrzeuges tätig werden.

Der Insassenunfalldeckungsschutz kann vereinbart werden