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Organe

Organe des KSA sind


Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt, außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn es die Belange des KSA erfordern oder es die Mitglieder mit mindestens 10 % der Stimmen verlangen.


Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht aus 17 von der Mitgliederversammlung gewählten Vertretern. Der Verwaltungsrat wird für 5 Jahre gewählt. Er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.


Geschäftsführung

Die Verwaltung des KSA sowie die Durchführung aller mit der Aufgabenstellung des KSA verbundenen Geschäfte obliegt dem Geschäftsführer.