Badestellen: eine unendliche Geschichte

Im Jahr 2017 gab es einigen Pressewirbel rund um Badestellen. Nachdem die vergangenen beiden Sommersaisons ruhig verlaufen sind, ist das Thema nun wieder in den Blickpunkt gerückt. Auslöser sind verschiedene Presseartikel zu Badestellen, in denen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 23.11.2017 Bezug genommen wird.

Diesem Urteil liegt ein Unfall in einem Schwimmbad zugrunde. Der BGH hat sich nicht mit der Frage befasst, ob der Badebetrieb in einem Schwimmbad beaufsichtigt werden muss; denn das steht außer Zweifel. Vielmehr hat sich der BGH mit dem „Wie“ der Aufsicht auseinandergesetzt und entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Beweislastumkehr eingreift.

Folgerichtig lautet die Überschrift der BGH-Pressemitteilung vom 28.11.2017: „Bundesgerichtshof konkretisiert die Pflichten der Schwimmbadaufsicht und klärt Beweislastfragen bei Badeunfällen“. Eben das ist Gegenstand des BGH-Urteils.

Demgegenüber steht in den Presseartikeln, der BGH habe sich zum „Ob“ der Aufsicht an Badestellen geäußert. Dies ist nicht zutreffend. In dem Urteil geht es weder um Badestellen noch um das „Ob“ der Aufsicht.

Die Presseartikel haben für große Verwirrung gesorgt. Daher noch einmal das Wichtigste zur Aufsichtspflicht an Badestellen und zu unserem Versicherungsschutz in Kürze:

  • Als Haftpflichtversicherer setzen wir keine eigenen Standards, sondern geben Empfehlungen, die auf (gesetzlichen) Regelungen und der Rechtsprechung basieren.
     
  • Unseren Standpunkt zur Aufsichtspflicht an Badestellen kennen Sie: Sofern Sprunganlagen vorhanden sind, halten wir eine Aufsicht für erforderlich. Hier können Sie unseren Artikel noch einmal nachlesen: Verkehrssicherungspflicht für Badestellen und Naturbäder.
     
  • Sofern Sie unsere Empfehlungen nicht umsetzen, verlieren Sie nicht automatisch Ihren Versicherungsschutz. Nur wenn wir Sie unter ausdrücklichem Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung und den drohenden Verlust des Versicherungsschutzes zum Handeln aufgefordert haben und Sie nicht reagiert haben, ist Ihr Versicherungsschutz in Gefahr.
     
  • Der Abschluss einer weiteren Haftpflichtversicherung führt aus unserer Sicht zu einer überflüssigen Mehrfachversicherung.
     
  • Ein Badeunfall kann auch strafrechtliche Folgen haben, die jede Person innerhalb der Behördenhierarchie treffen und zu einer Verurteilung führen können. Diese Verantwortung können wir Ihnen nicht abnehmen.

Bildnachweis: Foto von Thom Milkovic auf Unsplash