Kraftfahrt­deckungsschutz

Die Nutzung von Fahrzeugen birgt Risiken: Werden durch ein Fahrzeug andere Personen verletzt oder gar getötet bzw. fremde Sachen beschädigt, sind regelmäßig der Halter und der Fahrer des Fahrzeuges Schadenersatzansprüchen der Geschädigten ausgesetzt. Aber Fahrzeuge sind auch „Wertgegenstände“, die in der Anschaffung zumeist teuer sind und an deren Erhalt bzw. Ersatz der Besitzer/Eigentümer ebenfalls ein großes Interesse hat. Außerdem: Wer kommt dafür auf, wenn ein privates Fahrzeug während einer Dienstfahrt beschädigt wird? Und was ist eigentlich mit den Insassen im eigenen Fahrzeug, die während eines Unfalls mit dem Fahrzeug verletzt oder mit Sachen, die im Fahrzeug mitgeführt und bei einem Unfall beschädigt werden? Unser Kraftfahrtdeckungsschutz sichert diese Risiken für unsere Mitglieder ab.

Kraftfahrzeug-Haftpflichtdeckungsschutz

Absicherung von Fremdschäden
Der Kraftfahrzeug-Haftpflichtdeckungsschutz deckt das Risiko ab, wegen Fremdschäden in Anspruch genommen zu werden, die Anderen (Dritten) beim Betrieb bzw. durch den Gebrauch des Fahrzeugs unseres Mitglieds entstehen.

Kaskodeckungsschutz

Schäden am Fahrzeug der Mitglieder
Der Kaskodeckungsschutz deckt das Risiko von Schäden an den eigenen Fahrzeugen unserer Mitglieder ab, soweit ein Vollkasko- oder Teilkaskoereignis vorliegt. In den Teilkaskodeckungsschutz fallen u.a. Schäden durch Wildschäden, Diebstahl oder Elementarereignisse. Die Vollkasko deckt neben diesen Schäden auch Unfallschäden und Schäden durch Vandalismus ab.

Aufwendungsersatz

Absicherung von Schäden an dienstlich genutzten privaten Fahrzeugen

Kommt es bei der dienstlichen Benutzung privater Fahrzeuge zu Schäden an den eingesetzten Fahrzeugen und wurde dieser Deckungsschutz abgesichert, gewährt der KSA Ersatzleistungen, wenn gegen die Mitglieder Schadenersatzansprüche wegen der Beschädigung der Fahrzeuge geltend gemacht werden.

Insassenunfalldeckungsschutz und Deckungsschutz für Reisegepäckschäden

Absicherung von Insassen und Reisegepäck
Im Rahmen des Insassenunfalldeckungsschutzes können für Insassen der Fahrzeuge unserer Mitglieder, die durch einen Unfall verletzt werden, Geldleistungen vereinbart werden; der Deckungsschutz für Reisegepäckschäden beinhaltet Schäden an im Kraftfahrzeug des Mitgliedes mitgeführten Gegenständen des persönlichen Reisebedarfs.

Schutzbriefleistungen

Bei Unfällen oder Pannen bietet Autoschutzbriefleistungen vor allem Pannen- und Unfallhilfe wie das erforderliche Bergen und Abschleppen des Fahrzeuges sowie die Übernahme von Mietwagenkosten. Daneben ist ein rund um die Uhr erreichbares Notruftelefon eingerichtet.