Leistungen
Aufgabe des KSA ist, Schäden aus Risiken seiner Mitglieder auszugleichen, die auf einer gesetzlichen Haftpflichtbestimmung beruhen, aus der Haltung von Kraftfahrzeugen oder aus der kommunalen Unfallfürsorge resultieren.
Daraus ergeben sich drei Versicherungszweige: Haftpflicht, Kraftfahrt, Unfall – mit insgesamt neun Verrechnungsstellen.
Haftpflichtdeckungsschutz
Trotz aller Sorgfalt: Es kann immer wieder vorkommen, dass eine Kommune einem Dritten einen Schaden zufügt und sodann Schadenersatzforderungen ausgesetzt ist. Der allgemeine Haftpflichtdeckungsschutz des KSA bietet seinen Mitgliedern für diese Fälle eine umfassende Absicherung ihrer Haftungsrisiken.
Kraftfahrtdeckungsschutz
Mit dem Kraftfahrdeckungsschutz können die Risiken aus der Haltung von Dienstfahrzeugen umfassend abgesichert werden und zwar sowohl hinsichtlich der Schäden, die Dritten entstehen, als auch hinsichtlich Schäden an den mitgliedseigenen Fahrzeugen. Zudem können im Rahmen des Deckungsschutz für Aufwendungsersatzschäden Schäden an privaten Fahrzeugen der Bediensteten abgesichert werden, die bei dienstlicher Nutzung entstehen.
Unfalldeckungsschutz
Im Rahmen des Unfalldeckungsschutzes können Bedienstete bei einem Arbeitsunfall mit Körperschaden über die Leistungen aus der gesetzliche Unfallversicherung hinaus abgesichert werden. Ähnliche Leistungen können für bestimmte Konstellationen für Kinder und Jugendliche gedeckt werden.