Unfalldeckungsschutz
Der KSA bietet seinen Mitgliedern für ihre Mitarbeiter und sonstige versicherte Personen
- Allgemeinen Unfalldeckungsschutz
- Schülerunfalldeckungsschutz und Haftpflichtdeckungsschutz für bestimmte Personengruppen – insbesondere Schülerlotsen und Schülerbetriebspraktikanten
Allgemeiner Unfalldeckungsschutz
Ist der Verletzte für ein Mitglied des KSA tätig und wird er dabei durch einen Unfall in seiner Leistungsfähigkeit vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigt oder verstirbt er gar, greift der Allgemeine Unfalldeckungsschutz. Umfasst sind dabei insbesondere Unfälle, die bei der Ausübung von ehrenamtlichen, dienstlichen oder vergleichbaren Tätigkeiten, Reisen auf Veranlassung des Mitglieds oder auf dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Dienststelle eintreten.
Schülerunfalldeckungsschutz
Für Schüler, Kinder, Jugendliche und andere Personengruppen, die kommunale Einrichtungen besuchen oder an kommunalen Veranstaltungen teilnehmen, kann ebenfalls Deckungsschutz für Unfallschäden gewährt werden.
Daneben bietet der KSA auch die Möglichkeit, Haftpflichtdeckungsschutz für besondere Personengruppen wie z. B. Schülerbetriebspraktikanten oder Schülerlotsen zu vereinbaren. Darüber hinaus können als „Zusätzliche Leistungen im Bereich der Schülerunfallfürsorge“ auf Antrag auch sog. Billigkeitsentschädigungen für Sachschäden von Schülern gewährt werden, die im Rahmen des Schulbesuchs eintreten.
Infomaterial
Ausführliches Infomaterial zum Thema Haftpflichtdeckungsschutz für „Schülerbetriebspraktikanten“ können Sie hier herunterladen