VKB: Versicherungskammer Bayern

Private Pflegezusatzversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken im Falle der Pflegebedürftigkeit oft nur teilweise die tatsächlich anfallenden Kosten. So führt die Pflegebedürftigkeit häufig zu einer erheblichen finanziellen Belastung des Pflegebedürftigen.

Um die finanzielle Eigenbelastung im Falle der Pflegebedürftigkeit abzusichern, hat der Kommunale Schadenausgleich mit der Versicherungskammer Bayern einen Gruppenversicherungsvertrag zur privaten Pflegezusatzversicherung abgeschlossen.

Über den Gruppenversicherungsvertrag ermöglicht der KSA den Arbeitnehmern seiner Mitglieder den Zugang zur privaten Pflegezusatzversicherung zu besonderen Konditionen.

Alle weitergehenden Informationen sind im Internet unter

abrufbar.