Deckungsschutz für anerkannt privateigene Kraftfahrzeuge

Für nach den dafür maßgeblichen landesrechtlichen Vorschriften anerkannte privateigene Kraftfahrzeuge von Mitarbeitern unserer Mitglieder kann Kasko- und Insassenunfalldeckungsschutz zu den gleichen günstigen Konditionen wie für Dienstfahrzeuge der Mitglieder selbst beantragt werden. Die Beantragung des Deckungsschutzes erfolgt durch den Arbeitgeber/Dienstherrn, also das jeweilige Mitglied des KSA. Kraftfahrzeug-Haftpflichtdeckungsschutz kann der KSA für diese Fahrzeuge nicht gewähren.

Vorteile

Jeder Bedienstete/Mitarbeiter unseres Mitglieds kann die Vorteile unseres Kasko- und Autoinsassenunfalldeckungsschutzes nutzen. Welche Vorteile dieser Deckungsschutz noch bietet, möchten wir Ihnen an dieser Stelle kurz darlegen:

Nähere Informationen können Sie unserem Merkblatt entnehmen.

Kontakt

Für nähere Auskünfte steht unsere Betriebsabteilung jederzeit gern zur Verfügung.