Deckungsschutz für Aufwendungsersatzansprüche

Bei Benutzung privater Fahrzeuge zu Dienstreisen gewährt der KSA auf Antrag Deckungsschutz für Aufwendungsersatzansprüche der Fahrzeughalter gegen die Mitglieder wegen

Der Deckungsschutz richtet sich nach den Regelungen der §§ 5 a - d der Verrechnungsgrundsätze für Kraftfahrtschäden. Deckungsschutz können die Mitglieder bei dienstlicher Nutzung von Privatfahrzeugen durch folgende Personengruppen (Haltergruppen) beantragen:

Nähere Hinweise können Sie dem Merkblatt "Erläuterungen zum Deckungsschutz für Aufwendungsersatzansprüche" entnehmen.

pdf Erläuterungen zum Deckungsschutz für Aufwendungsersatzansprüche (Zertifikat erforderlich)