Im Rahmen des Kraftfahrtdeckungsschutzes werden die Risiken abgesichert, die sich aus der Haltung von Kraftfahrzeugen ergeben:
Der Kraftfahrzeug-Haftpflichtdeckungsschutz deckt das Risiko der Inanspruchnahme durch Dritte wegen solcher Fremdschäden ab, die diesen beim Betrieb bzw. durch den Gebrauch des Fahrzeugs des Mitglieds entstehen.
Der Kaskodeckungsschutz deckt das Risiko von Schäden an den eigenen Fahrzeugen der Mitglieder ab.
Der Insassenunfalldeckungsschutz stellt Kapitalleistungen für Insassen zur Verfügung, die durch einen Unfall körperlich verletzt werden.
Im Rahmen des Deckungsschutz für Reisegepäckschäden werden Schäden an im Kraftfahrzeug mitgeführten Gegenständen des persönlichen Reisebedarfs gedeckt.
Die Bedingungen für den vom KSA gewährten Kraftfahrtdeckungsschutz sind in den Verrechnungsgrundsätzen für die Verrechnungsstellen Kraftfahrthaftpflicht, Autokasko, Autoinsassenunfall, Aufwendungsersatz bei dienstlicher Benutzung privater Kraftfahrzeuge sowie den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der für die Mitglieder des KSA geltenden Fassung geregelt.