Kraftfahrtdeckungsschutz

Im Rahmen des Kraftfahrtdeckungsschutzes werden die Risiken abgesichert, die sich aus der Haltung von Kraftfahrzeugen ergeben:

Die Bedingungen für den vom KSA gewährten Kraftfahrtdeckungsschutz sind in den Verrechnungsgrundsätzen für die Verrechnungsstellen Kraftfahrthaftpflicht, Autokasko, Autoinsassenunfall, Aufwendungsersatz bei dienstlicher Benutzung privater Kraftfahrzeuge sowie den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der für die Mitglieder des KSA geltenden Fassung geregelt.