Kaskodeckungsschutz

Durch den Kaskodeckungsschutz kann das Mitglied Risiken wegen Schäden an den eigenen Kraftfahrzeugen abdecken. Zu unterscheiden ist zwischen

Der Kaskodeckungsschutz des KSA kann für die Dienstfahrzeuge der Mitglieder des KSA sowie für anerkannt privateigene Kraftfahrzeuge beantragt werden. Auch im Rahmen des Kaskodeckungsschutzes gibt es kein Schadenfreiheitsklassensystem, sodass eine Rückstufung im Schadenfall nicht erfolgt.

Wird Vollkaskodeckungsschutz beantragt, so können für diesen und den dann eingeschlossenen Teilkaskodeckungsschutz getrennte Selbstbehalte vereinbart werden.

Wird nur Teilkaskodeckungsschutz beantragt, wird dieser ohne Selbstbehalt gewährt.

Übersicht der angebotenen Selbstbehalte sowie der zugehörigen Punktzahlnachlässe

Weitere Themen