Teilkaskodeckungsschutz
Im Rahmen des Teilkaskodeckungsschutzes sind die Beschädigung, die Zerstörung und der Verlust des Fahrzeuges und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile durch folgende Ursachen gedeckt:
- Brand oder Explosion,
- Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung,
- unmittelbare Einwirkung der Naturgewalten, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug,
- Der Kaskodeckungsschutz deckt das Risiko von Schäden an den eigenen Fahrzeugen der Mitglieder ab.
- Wildschaden,
- Bruchschäden an der Verglasung,
- Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss (vgl. § 12 Abs. 2 AKB),
Soll Deckungsschutz auch für Schäden
- durch Unfall oder
- durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (vgl. § 12 Abs. 1 II. AKB) bestehen,
so muss Vollkaskodeckungsschutz beantragt werden.