Bei Benutzung privater Fahrzeuge zu Dienstreisen gewährt der KSA auf Antrag Deckungsschutz für Aufwendungsersatzansprüche der Fahrzeughalter gegen die Mitglieder wegen
Der Deckungsschutz richtet sich nach den Regelungen der §§ 5 a - d der Verrechnungsgrundsätze für Kraftfahrtschäden. Deckungsschutz können die Mitglieder bei dienstlicher Nutzung von Privatfahrzeugen durch folgende Personengruppen (Haltergruppen) beantragen:
Nähere Hinweise können Sie dem Merkblatt "Erläuterungen zum Deckungsschutz für Aufwendungsersatzansprüche" entnehmen.
Erläuterungen zum Deckungsschutz für Aufwendungsersatzansprüche (Zertifikat erforderlich)