Vollkaskoaskodeckungsschutz
Im Rahmen des Vollkaskodeckungsschutzes - Teilkaskodeckungsschutz
ist bei Beantragung von Vollkaskodeckungsschutz eingeschlossen
- sind die Beschädigung, die Zerstörung und der Verlust des
Fahrzeuges und seiner unter Verschluss verwahrten oder an
ihm befestigten Teile durch folgende Ursachen gedeckt:
- Brand oder Explosion,
- Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch
durch betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung,
- unmittelbare Einwirkung der Naturgewalten, Sturm, Hagel,
Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug,
- Der Kaskodeckungsschutz deckt das Risiko von Schäden an
den eigenen Fahrzeugen der Mitglieder ab.
- Wildschaden,
- Bruchschäden an der Verglasung,
- Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss (vgl. § 12
Abs. 2 AKB),
- durch Unfall,
- durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder
Personen (vgl. § 12 Abs. 1 II. AKB).